Pflegegutachten wichtig für die Pflegestufe

Beantragt ein Hilfebedürftiger eine Pflegestufe, so erfolgt durch den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung) eine Begutachtung. Auf Grundlage der Begutachtung erstellt der MDK ein Pflegegutachten, welches die Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Pflegestufe darstellt. Bundesweit gelten einheitliche Richtlinien und Kriterien, nach denen dieses Gutachten erstellt wird. Die in §§ 17, 53a SGB XI, 213 SGB

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