Der Ultrana Bio-Kalklöser kann zum Entfernen von Urinstein in Eimern von Toilettenrollstühlen, Bettschüsseln oder Urinflaschen verwendet werden. Aber auch für Toiletten, Wasserkocher oder Kaffeemaschinen kann der Kalklöser genutzt werden.Kalklösend und dabei schonend zum MaterialLebensmittelecht und umweltschonendOhne Farb- und DuftstoffeEnthält ausschließlich Rohstoffe, die in der Lebenmittelindustrie als Säurungsmittel oder Konservierungsmittel verwendet werdenFür fast alle Materialen geeignetDosierung Bio-Kalklöser Flüssigkonzentrat:Zur Unterhaltsreinigung 1:10 verdünnen und mit Schwamm auftragen. Für schwer zugängliche Stellen die Flüssigkeit in eine Sprühflasche geben und betroffene Flächen bzw. Stellen einsprühen. Sprühnebel nicht einatmen. Nach ca. 5 Minuten mit klarem Wasser abspülen.Zur Grundreinigung kann das Produkt unverdünnt oder 1:2 mit Wasser verdünnt angewendet werden. Zum Auftragen ebenfalls Schwamm oder Sprühflasche verwenden. Nach ca. 5 Minuten mit klarem Wasser abspülen.Bei folgenden Materialien bitte zunächst an kleiner Stelle prüfen und die Einwirkzeit erst kurz halten:Einigen Arten von VerchromungenEloxierter Aluminium und LeichtmetalleKupfer, Messing und NickelGraugussTeilweise KunststoffeInhaltstoffe:ZitronensäureMilchsäureVerpackungseinheit:1 Flasche mit 500 mlLieferumfang:1×500 ml Flasche Ultrana Bio-KalklöserSicherheitsdatenblatt:Einstufung des Stoffs oder Gemischs:Verordnung (EG) Nr. 1272 2008:Gefahrenkategorien:Schwere Augenschädigung Augenreizung: Augenreiz. 2Kennzeichnungselemente:Verordnung (EG) Nr. 1272 2008Gefahrbestimmende Komponenten zur EtikettierungZitronensäureSignalwort: AchtungPiktogramme:Gefahrenhinweise:Verursacht schwere AugenreizungSicherheitshinweise:Nach Gebrauch Haut gründlich waschenSchutzhandschuhe Schutzkleidung Augenschutz Gesichtsschutz tragenBEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülenBei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen ärztliche Hilfe hinzuziehenHinweis zur Kennzeichnung:Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272 2008 [CLP], Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272 2008 [CLP]
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