In der BRD ist der Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers, wie die offizielle Bezeichnung lautet, ein Gesundheitsfachberuf. Umgangssprachlich wird oft auch von Pflegehelfer, Schwesternhelferin oder Krankenpflegehelfer gesprochen. Grundsätzlich sind Gesundheits- und Krankenpflegehelfer die Assistenten der Gesundheits- und Krankenpfleger.
Altenpflegehelfer unterstützen diese nach einer einjährigen Ausbildung bei deren Arbeit und können bestimmte Pflegemaßnahmen in Eigenverantwortung übernehmen. Dabei handelt es sich vor allem grundlegende Pflegeaufgaben wie beispielsweise die Hilfe beim Essen und Trinken, die Lagerung des Patienten, Hilfe beim Toilettengang, die tägliche Körperpflege und Betreuung in anderen Bereichen.
Ausbildung zum Krankenpflegehelfer
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist bundes- und landesrechtlich geregelt. In einigen Bundesländern wurde diese Ausbildung durch eine zweijährige Ausbildung zum Gesundheits- und Pflegeassistenten ersetzt. In Nordrhein-Westfalen und Hessen gibt es eine adäquate Ausbildung zum „staatlich anerkannten Altenpflegehelfer“.
Neben 500 Stunden theoretischen Unterrichts stehen in der Regel für die Auszubildenden weiter 1.100 Stunden in der Praxis, die in einer Klinik absolviert werden, an. Zum Ende der Ausbildung legen die angehenden Gesundheits- und Krankenpflegehelfer eine praktische und eine mündliche Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss ab.
Im Rahmen der Ausbildung erhalten Auszubildende zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer eine durchschnittliche Ausbildungsvergütung von 750 Euro.
Zum Vergleich – Ausbildung zum Krankenpfleger
Um die staatlich geschützte Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger tragen zu dürfen, ist eine dreijährige Ausbildung an einer stattlich anerkannten Gesundheits- und Krankenpflegeschule notwendig. Die damit verbundene, staatliche Abschlussprüfung muss bestanden werden, um Gesundheits- und Krankenpfleger zu werden. Früher waren für dieses Berufsbild die Bezeichnungen Krankenpfleger, Krankenschwester oder Pflegefachkraft üblich.
Berufsbild des Krankenpflegers
Gesundheits- und Krankenpfleger übernehmen die Betreuung, Pflegeberatung und die eigenständige Pflege von pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen für ambulante und stationäre Pflege. Im Bereich der Grundpflege zählt unter anderem zu den Aufgaben des Gesundheits- und Krankenpflegers die Unterstützung von Patienten in allen Lebensbereichen wie bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und der Positionsunterstützung. Krankenpfleger begleiten Sterbende und Schwerstkranke, versorgen Verstorbene und fungieren als Ansprechpartner für die Angehörigen. Die Dokumentation von pflegerischen Tätigkeiten ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Berufsbildes des Krankenpflegers. Die pflegedienstbezogenen, anfallenden Verwaltungsarbeiten werden mit Hilfe von Pflegeassistenzprogrammen getätigt. Material und Medikamentenvorräte müssen überwacht und nachbestellt werden. Anleitung und Hilfestellung für Pflegehelfer, Praktikanten und Auszubildende gehören auch zu den Aufgaben der Krankenpfleger.
Weitere Aufgabengebiete für Krankenpfleger
Die Durchführung ärztlicher Anordnungen und die Unterstützung der ärztlichen Maßnahmen zählen ebenso zu den Aufgabengebieten der Krankenpfleger. Nach der Grundausbildung können weiterführende Ausbildungsmöglichkeiten für spezialisierte Bereiche der Pflege in Anspruch genommen werden. In Form schulischer Fachweiterbildungen können erweiterte Berufsbezeichnungen erlangt werden.
Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger stellen Bindeglieder zwischen Patienten, Ärzten, Therapeuten und Angehörigen dar. Ärztliche Anordnungen werden eigenständig von Krankenpflegern ausgeführt. Krankenpfleger bereiten Patienten auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen vor oder führen medizinische Behandlungen wie angeordnet durch. Krankenpfleger nehmen zudem an Besprechungen und Visiten teil.
Krankenpfleger Einsatzgebiete
Krankenpfleger werden überwiegend in Facharztpraxen, Krankenhäusern oder Gesundheitszentren beschäftigt. Zudem arbeiten sie in Einrichtungen zur Kurzzeitpflege, in Seniorenpflegeheimen, in Pflegestützpunkten und in Wohnheimen für behinderte Menschen.
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