Gesetzliche Maßnahmen und Förderinitiativen, die Unterstützung und Pflege für ältere Leute im Bereich altersgerechtes Wohnen anbieten, werden der Altenhilfe zugerechnet. Die Altenpflege kann in offener, niederschwelliger Weise oder in Pflegeeinrichtungen erfolgen. In diesem Fall steht “offen” für einen hohen Grad an unverbindlicher Hilfe für den Bedürftigen. In anderem Zusammenhang bezeichnet die Altenhilfe eine bestimmte Form sozialamtlicher Hilfe.
Altenhilfe – Beispiele
Beispielsweise werden als “Einrichtungen der Altenhilfe” Seniorenwohnheime und Altenheime bezeichnet. Dabei spielt die Gemeinnützigkeit der Organisation keine Rolle. Auch Gewerbebetriebe können als “Träger der Altenhilfe” fungieren und Pflegeheime und Altenheime unterhalten. Ebenfalls “Einrichtungen der Altenhilfe” stellen ambulante Pflegedienste und Sozialstationen dar. Diese Institutionen stellen pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen in der eigenen Wohnung unter anderem Krankenpflege und Altenpflege gegen Entgelt zur Verfügung.
Verbindung von Altenpflege und Altenhilfe
Die Altenpflege stellt im Bereich der Altenhilfe ein bedeutsames Berufsfeld dar. Es befasst sich mit der Pflege und Betreuung von älteren Leuten in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Gerontopsychiatrien, Pflegeheimen, Altentagesstätten oder auf individueller Vertragsbasis.
Seniorenheim
Sobald das Wohnen in der eigenen Wohnung nicht mehr problemlos möglich ist, so ist es an der Zeit, über einen Umzug in ein Seniorenheim nachzudenken. Dieser Umzug kann nicht nur für den Pflegebedürftigen, sondern auch für pflegende Familienangehörige eine Erleichterung darstellen.
Einrichtung zur Pflege – das Seniorenheim
Ein Synonym für ein Pflegeheim oder ein Altenheim ist der Begriff Seniorenheim. Die dort beschäftigten Pflegekräfte sind für die Abdeckung des Pflegebedarfs der einzelnen Bewohner zuständig. Geleistet werden entsprechend Basis- und Grundpflege. Die Pflegeversicherung übernimmt diese Leistungen des Seniorenheims, sofern beim Patienten eine entsprechende Pflegestufe vorliegt.
Seniorenheime – erst nach Ausschöpfung ambulanter Hilfen
Als förderungswürdig sieht der Gesetzgeber den Einzug in ein Seniorenheim an, sobald eine häusliche Altenpflege nicht mehr ausreicht. Eine ambulante Pflegestufe wird also nur dann in eine stationäre Pflegestufe umgewandelt, wenn eine entsprechende Begründung vorhanden ist. Die Notwendigkeit eines Umzugs in ein Seniorenheim muss auch bei einer Neubeantragung glaubhaft gemacht werden können. Gründe, die akzeptiert würden, sind beispielsweise die Notwendigkeit einer Rund-um-die-Uhr-Pflegebereitschaft oder eine Überforderung der pflegenden Personen.
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